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Flohmarkt


Flohmarkt Wydeneck Dornach

So. 01. Dezember 2024

 

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Wird auf

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Frühjahr 2025

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verschoben

 

Location

Der Flohmarkt findet auf einem Teil des Wydeneck-Areals (ehemals Swissmetall) in Dornach statt.

Es stehen Plätze im Freien sowie eine beschränkte Anzahl gedeckter Plätze (Halle oder Pergola) zur Verfügung, letztere mit kleinem Aufpreis.

 

Preise/Anmeldung (Anmeldeformular siehe unten)

Pro 2 Laufmeter, CHF 20.00 (Mindestanzahl)

Jeder weiterer Laufmeter, CHF 10.00

zusätzlich können Tische dazu gemietet werden, CHF 15.00 pro Stück

Zuschlag für einen gedeckten Standplatz (Halle oder Pergola), CHF 5.00 pro Laufmeter

(bitte treffen Sie Ihre Wünsche im Anmeldeformular).

 

Nach erfolgreicher Anmeldung, erhalten Sie eine E-Mail mit Zahlungslink. Der Standplatz gilt erst als bestätigt, wenn Ihre Zahlung bei uns eingetroffen ist.

 

Organisation/Güterumschlag/Parkplätze

Zulieferung mit Motorfahrzeugen ab 07.30 - 09.15 Uhr möglich. Der Güterumschlag hat speditiv (max. 15 Minuten) zu erfolgen. Es ist Rücksicht auf die anderen Marktteilnehmer/innen zu nehmen. Die Fahrzeuge dürfen die Durchfahrt nicht versperren. Die Anordnungen der Platz-Security sind zwingend zu befolgen.

Ab 09.45 Uhr - 16.00 Uhr befinden sich keine Motorfahrzeuge auf dem Flohmarktplatz, resp. müssen auf dem grossen Parkplatz (kostenlos) des Wydeneck-Areals (vor dem Haupttor links) abgestellt werden.

Eine Stunde nach Verkaufsschluss, um 17.00 Uhr muss der Standplatz in gereinigtem Zustand

vollständig geräumt sein.

 

Auf dem Flohmarkt dürfen nur gebrauchte Waren verkauft werden. Die Bewilligungsnehmer/innen

müssen sich ausweisen können.

Drittstaatsangehörige sind für eine selbständige/unselbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz

ab dem ersten Tag bewilligungspflichtig.

 

Catering

Es ist verboten, Verpflegung und/oder Getränke zu verkaufen. Das Catering erfolgt ausschliesslich durch die ansässige Tipioase.ch (Eventlocation) oder gegebenenfalls deren Partner.

 

Diverses/Versicherung

Allfällig bereits bezahlte Mietgebühren werden bei Nichterscheinen, nicht zurückerstattet.

 

Es dürfen nur Waren verkauft werden, die als gebraucht zu erkennen sind. Der Verkauf von Liquidationsposten und ähnlichem, sowie von Waren die gesetzlichen Verkaufsverboten

unterliegen, ist untersagt. Nicht verkauft werden dürfen unter anderem Heilmittel, Kosmetikartikel,

Feuerwerk, Schiesspulver, Munition, Waffen aller Art, Antikwaffen, Lebensmittel, Lasergeräte,

Pflanzen und Tiere.

 

Jeder Standbetreiber/innen muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen sowie selbst gegen Unfall versichert sein. Diese Auflagen sind durch das öffentliche Interesse geboten und erfolgen auch zum eigenen Schutz.

 

Alle Gegenstände und Abfälle müssen von den Bewilligungsnehmer/innen wieder mitgenommen

werden. Die Kosten für die Beseitigung von zurückgelassenen Gegenständen/Material sowie widerrechtlich verursachter Verschmutzungen werden dem/der Verursacher/in in Rechnung gestellt.

 

Auf dem ganzen Gelände gilt Feuerverbot (Ausnahmen: ev. Feuerschalen des Veranstalters).

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